Blankoverordnung
Blankoverordnung: Ein Meilenstein für die Physiotherapie
Die Blankoverordnung, ab 1. November 2024 gültig, ermöglicht Physiotherapeut*innen mehr Autonomie in der Therapieplanung. Nach ärztlicher Diagnose dürfen sie eigenverantwortlich Heilmittel, Behandlungsfrequenz und -anzahl festlegen. Dies betrifft vorerst Schultergelenkserkrankungen in der Diagnosegruppe EX.
Historie
Die Blankoverordnung wurde 2019 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt (§ 125a SGB V). Ihr Ziel ist es, Therapeutinnen mehr Entscheidungsfreiheit und Patientinnen eine individuellere Behandlung zu ermöglichen. Nach jahrelangen Verhandlungen und 26 Gesprächsrunden mit dem GKV-Spitzenverband wurde der Rahmenvertrag für die erste Anwendungsstufe – Schultergelenkserkrankungen – zum 1. November 2024 abgeschlossen.
- Rechtsgrundlage: Der Vertrag ist als “Lex specialis” ausgestaltet, das heißt, die Regelungen des regulären Rahmenvertrages (§ 125 SGB V) gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
- Gültigkeitsdauer: Verordnungen sind ab Ausstellungsdatum 16 Wochen gültig.
- Ausblick: Nach 2025 wird über die Ausweitung auf weitere Indikationen verhandelt. Ziel ist eine schrittweise Erweiterung, um die Therapieautonomie in der Physiotherapie weiter zu fördern.
Die Einführung markiert einen bedeutenden Wandel in der Gesundheitsversorgung und unterstreicht die steigende Verantwortung und Kompetenz der Physiotherapeut*innen.
Neue Leistungen und Vergütung
- Einführung neuer Abrechnungspositionen:
- Physiotherapeutische Diagnostik (PD): Umfassende Befundung und Therapieplanung.
- Bedarfsdiagnostik: Anpassung der Therapie im Verlauf und Evaluation des Therapieerfolgs.
- Versorgungsbezogene Pauschale: Für Dokumentation, Beratung und Steuerung der Versorgung.
Erweiterte Diagnosekompetenzen
- Physiotherapeutische Diagnostik erfolgt auf Basis des biopsychosozialen Modells der WHO (ICF) und beinhaltet:
- Funktionsprüfungen und Assessments.
- Erstellung einer individuellen Funktionsdiagnose und Therapieplanung.
- Screening auf psychosoziale Einflussfaktoren („Yellow Flags“).
Qualitätssicherung
- Dokumentationspflicht: Jede Maßnahme muss nachvollziehbar aufgezeichnet werden, um Behandlungsentscheidungen zu rechtfertigen.
- Haftungsfragen: Die Berufshaftpflichtversicherung sollte an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Zukunftsperspektiven
Die Blankoverordnung gilt als Pilotprojekt, das bei erfolgreicher Umsetzung auf weitere Indikationen ausgeweitet werden könnte. Dies stärkt die Position der Physiotherapie als eigenständigen Heilberuf.
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